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Was ist passiert?
Der Bediener eines Fahrzeugkranes führte einen Hebevorgang (Entladen) aus.
Anschließend benutzte er das auf der Beifahrerseite eingebaute Bedienpult, um den Ausleger in die Ruheposition (Transportmodus) zu klappen und zu verstauen.
Beim Einfahren des dritten Auslegergliedes wurde der Bediener zwischen dem Fahrzeugaufbau und dem Ausleger eingequetscht.
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Warum ist das passiert?
Der Kran kann sowohl vom fahrerseitigen als auch vom beifahrerseitigen Bedienpult aus betätigt werden.
Die Konstruktion des Fahrzeugkranes ermöglicht es dem Bediener, bei Verwendung der Bedienelemente auf der Beifahrerseite im unmittelbaren Wirkungsbereich (und damit gleichzeitig im Gefahrenbereich) zu bleiben. Der Ausleger befindet sich beim Betrieb hinter dem Bediener und ist nicht gut sichtbar.
Laut Betriebsanleitung des Originalherstellers (OEM) ist es untersagt, den Kranausleger von der Beifahrerseite aus in die Ruheposition zu bringen.
Am Bedienfeld auf der Beifahrerseite war kein Warnschild angebracht.
Das Einklappen des Auslegers in seine Ruheposition wurde als „Routinearbeit“ angesehen und wird mehrmals am Tag wiederholt.
Die Beaufsichtigung der Arbeiten beschränkte sich auf die eigentlichen Hebevorgänge (Entladen), nicht aber auf das Ein- und Ausfahren der Krananlage (d. h. das Verstauen des Auslegers in der Ruheposition).
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Welche Lehren wurden daraus gezogen?
Vor Hebevorgängen ist Folgendes zu prüfen und sicherzustellen:
- Die Fahrzeugkrane sind so ausgelegt, dass Bediener nicht vom Ausleger eingeklemmt werden können. Gegebenenfalls durch Fernbedienungssysteme ersetzen.
- Die Gefahrenermittlung / Arbeitsplatzrisikoanalyse umfasst sämtliche Tätigkeiten (einschließlich der Mobilisierung und Demobilisierung des Krans).
- Das Verfahren zum Verstauen des Fahrzeugkranauslegers wird gemäß der OEM-Betriebsanleitung durchgeführt.
- Die Verfahrensanweisungen für Hebearbeiten sind klar und vor Ort verfügbar.
- Die Position des Kranführers wird für alle Phasen des Hebevorgangs bei der Sicherheitsbesprechung vor Arbeitsbeginn besprochen, vereinbart und verstanden.
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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team
Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?
Warum ist der Kranführer Ihrer Meinung nach so vorgegangen?
Haben wir an unserem Standort ähnlich ausgelegte Hebezeuge? Unter welchen Umständen stellen Hebezeuge eine Gefahr für den Bediener dar?
Welche anderen Gefahren bestehen bei den heutigen Hebearbeiten?
Welche Schutzmaßnahmen haben wir ergriffen, damit wir solch einen Vorfall bei uns vermeiden? Was können wir noch verbessern?
Was können wir sonst noch aus diesem Vorfall lernen?
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Was ist passiert?
Der Bediener eines Fahrzeugkranes führte einen Hebevorgang (Entladen) aus.
Anschließend benutzte er das auf der Beifahrerseite eingebaute Bedienpult, um den Ausleger in die Ruheposition (Transportmodus) zu klappen und zu verstauen.
Beim Einfahren des dritten Auslegergliedes wurde der Bediener zwischen dem Fahrzeugaufbau und dem Ausleger eingequetscht.


Warum ist das passiert?
Der Kran kann sowohl vom fahrerseitigen als auch vom beifahrerseitigen Bedienpult aus betätigt werden.
Die Konstruktion des Fahrzeugkranes ermöglicht es dem Bediener, bei Verwendung der Bedienelemente auf der Beifahrerseite im unmittelbaren Wirkungsbereich (und damit gleichzeitig im Gefahrenbereich) zu bleiben. Der Ausleger befindet sich beim Betrieb hinter dem Bediener und ist nicht gut sichtbar.
Laut Betriebsanleitung des Originalherstellers (OEM) ist es untersagt, den Kranausleger von der Beifahrerseite aus in die Ruheposition zu bringen.
Am Bedienfeld auf der Beifahrerseite war kein Warnschild angebracht.
Das Einklappen des Auslegers in seine Ruheposition wurde als „Routinearbeit“ angesehen und wird mehrmals am Tag wiederholt.
Die Beaufsichtigung der Arbeiten beschränkte sich auf die eigentlichen Hebevorgänge (Entladen), nicht aber auf das Ein- und Ausfahren der Krananlage (d. h. das Verstauen des Auslegers in der Ruheposition).

Welche Lehren wurden daraus gezogen?
Vor Hebevorgängen ist Folgendes zu prüfen und sicherzustellen:
- Die Fahrzeugkrane sind so ausgelegt, dass Bediener nicht vom Ausleger eingeklemmt werden können. Gegebenenfalls durch Fernbedienungssysteme ersetzen.
- Die Gefahrenermittlung / Arbeitsplatzrisikoanalyse umfasst sämtliche Tätigkeiten (einschließlich der Mobilisierung und Demobilisierung des Krans).
- Das Verfahren zum Verstauen des Fahrzeugkranauslegers wird gemäß der OEM-Betriebsanleitung durchgeführt.
- Die Verfahrensanweisungen für Hebearbeiten sind klar und vor Ort verfügbar.
- Die Position des Kranführers wird für alle Phasen des Hebevorgangs bei der Sicherheitsbesprechung vor Arbeitsbeginn besprochen, vereinbart und verstanden.


Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team
Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?
Warum ist der Kranführer Ihrer Meinung nach so vorgegangen?
Haben wir an unserem Standort ähnlich ausgelegte Hebezeuge? Unter welchen Umständen stellen Hebezeuge eine Gefahr für den Bediener dar?
Welche anderen Gefahren bestehen bei den heutigen Hebearbeiten?
Welche Schutzmaßnahmen haben wir ergriffen, damit wir solch einen Vorfall bei uns vermeiden? Was können wir noch verbessern?
Was können wir sonst noch aus diesem Vorfall lernen?
Ein Kranführer benutze das auf der Beifahrerseite eingebaute Bedienpult, um den Kranausleger einzufahren und in seiner Ruheposition zu verstauen (Transportmodus). Er wurde dabei zwischen Bedienpult und Ausleger eingeklemmt.