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Hebekabel eines Hubschraubers nach Rettungsmission beschädigt

What happened - icon

Was ist passiert?

Ein Hubschrauber wurde eingesetzt, um ein Team von einem entlegenen Standort zu evakuieren.

Die sicherste Option zur Bergung der Personen war der Einsatz eines Hebesystems.

Mit Hilfe des Hebezeuges wurden die vier Personen des Teams vom Hubschrauber geborgen.

Anschließend erhielt die Hubschrauberbesatzung den Auftrag, ein weiteres sechsköpfiges Team mit demselben Hebesystem zu bergen.

Nach dem Einsatz bemerkte die Hubschrauberbesatzung, dass das Hebekabel am anderen Ende in der Nähe des Hakengriffes beschädigt war.

Das Hebezeug wurde außer Betrieb genommen.

Ein Hubschrauber bei der Luftbergung von zwei Personen, die vom Hebesystem getragen werden
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Warum ist das passiert?

Der Einsatz war nicht ausreichend vorbereitet worden (wie z. B. durch eine vorherige Lufterkundung und die Sicherstellung einer optimalen Funkverbindung in abgelegenen Gebieten sowie ausreichender Landemöglichkeiten/Abwurfzonen).

Mit dem Hebezeug, dessen Zulassung in drei Wochen auslief, wurde eine überdurchschnittliche Anzahl von Hebemanövern durchgeführt (64 von den insgesamt 500 vom Hersteller empfohlenen Zyklen).

Der Luftfahrtvertreter vor Ort hat das Hebesystem oder dessen Wartung am Tag des Vorfalls nicht überprüft.

Unter den Führungskräften herrschte mangelnde Klarheit hinsichtlich der Rettungsmethoden und Zuständigkeiten.

Für den Betrieb bzw. die Wartung des Hebesystems gab es keine internen Verfahrensanweisungen.

Das beschädigte Hebezeug des Hubschraubers
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Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Die Luftbergung von Personen mithilfe von Hebesystemen sollte nur im Notfall erfolgen und muss von der zuständigen Behörde genehmigt und von kompetenten Personen ausgeführt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Hebesystem gemäß den Herstelleranweisungen gewartet worden ist.

Die gesamte Besatzung muss hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung des Hebezeuges geschult sein und die Hebeanweisungen vor jedem Einsatz noch einmal durchgehen.

Dabei sind die besten branchenüblichen Normen einzuhalten:

Das Heben von Personen ist möglichst zu vermeiden, es sei denn, das Risiko kann im definierten Rahmen so gering wie möglich gehalten werden (ALARP: as low as reasonably practicable).

Eine Person des Hebeteams führt die Aufsicht über das Hebemanöver.

Alle Teammitglieder haben zur Ausführung ihrer Aufgaben die notwendige Kompetenz und Qualifikation.

Die Ausrüstung ist einsatztauglich und wurde gründlich geprüft und regelmäßig gewartet.

Alle Hebevorrichtungen sollten vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung unterzogen werden.

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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

Waren Sie jemals in solch einer Situation?

Welche Sicherheitsvorschriften bestehen für Hebetätigkeiten?

Führt bei Ihnen jemand die Aufsicht? Wer ist verantwortlich?

Werden alle Ausrüstungsgegenstände vor ihrem Einsatz geprüft? Wie können Sie sich davon überzeugen?

  • Was ist passiert?

    Ein Hubschrauber wurde eingesetzt, um ein Team von einem entlegenen Standort zu evakuieren.

    Die sicherste Option zur Bergung der Personen war der Einsatz eines Hebesystems.

    Mit Hilfe des Hebezeuges wurden die vier Personen des Teams vom Hubschrauber geborgen.

    Anschließend erhielt die Hubschrauberbesatzung den Auftrag, ein weiteres sechsköpfiges Team mit demselben Hebesystem zu bergen.

    Nach dem Einsatz bemerkte die Hubschrauberbesatzung, dass das Hebekabel am anderen Ende in der Nähe des Hakengriffes beschädigt war.

    Das Hebezeug wurde außer Betrieb genommen.

    Ein Hubschrauber bei der Luftbergung von zwei Personen, die vom Hebesystem getragen werden
  • Warum ist das passiert?

    Der Einsatz war nicht ausreichend vorbereitet worden (wie z. B. durch eine vorherige Lufterkundung und die Sicherstellung einer optimalen Funkverbindung in abgelegenen Gebieten sowie ausreichender Landemöglichkeiten/Abwurfzonen).

    Mit dem Hebezeug, dessen Zulassung in drei Wochen auslief, wurde eine überdurchschnittliche Anzahl von Hebemanövern durchgeführt (64 von den insgesamt 500 vom Hersteller empfohlenen Zyklen).

    Der Luftfahrtvertreter vor Ort hat das Hebesystem oder dessen Wartung am Tag des Vorfalls nicht überprüft.

    Unter den Führungskräften herrschte mangelnde Klarheit hinsichtlich der Rettungsmethoden und Zuständigkeiten.

    Für den Betrieb bzw. die Wartung des Hebesystems gab es keine internen Verfahrensanweisungen.

    Das beschädigte Hebezeug des Hubschraubers
  • Welche Lehren wurden daraus gezogen?

    Die Luftbergung von Personen mithilfe von Hebesystemen sollte nur im Notfall erfolgen und muss von der zuständigen Behörde genehmigt und von kompetenten Personen ausgeführt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Hebesystem gemäß den Herstelleranweisungen gewartet worden ist.

    Die gesamte Besatzung muss hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung des Hebezeuges geschult sein und die Hebeanweisungen vor jedem Einsatz noch einmal durchgehen.

    Dabei sind die besten branchenüblichen Normen einzuhalten:

    Das Heben von Personen ist möglichst zu vermeiden, es sei denn, das Risiko kann im definierten Rahmen so gering wie möglich gehalten werden (ALARP: as low as reasonably practicable).

    Eine Person des Hebeteams führt die Aufsicht über das Hebemanöver.

    Alle Teammitglieder haben zur Ausführung ihrer Aufgaben die notwendige Kompetenz und Qualifikation.

    Die Ausrüstung ist einsatztauglich und wurde gründlich geprüft und regelmäßig gewartet.

    Alle Hebevorrichtungen sollten vor jedem Gebrauch einer Sichtprüfung unterzogen werden.

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    Waren Sie jemals in solch einer Situation?

    Welche Sicherheitsvorschriften bestehen für Hebetätigkeiten?

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Veröffentlicht am 21/01/22 212 Aufrufe

Ein Hubschrauber evakuierte zwei Teams (insgesamt 10 Personen) mittels eines Hebesystems. Nach dem Einsatz wurde festgestellt, dass das Hebekabel beschädigt war.