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Arbeiter fällt bei Bauarbeiten aus 4 Meter Höhe vom Arbeitssteg

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Was ist passiert?

Drei Arbeiter waren dabei, eine Abstützung gegen Schalungsbretter zu montieren.

Normalerweise wird diese Aufgabe von drei Personen ausgeführt, die dazu auf verschiedenen Ebenen des Gerüsts stehen. Dabei werden den Arbeitern von unten Eisenstangen gereicht, die diese dann befestigen.

Anstatt ein Gerüst zu errichten, wurde diesmal vereinbart, die Arbeiten vom Arbeitssteg über der Schalungsplatte aus zu verrichten und die Stangen vom oberen Ende der Schalungsplatte nach unten zu reichen.

Ein Arbeiter fiel dabei aus 4 m/13 ft Höhe vom Arbeitssteg auf den darunter liegenden Ausleger.

Er brach sich das Handgelenkt und erlitt ein Schädeltrauma sowie eine Gesichtsfraktur.

Die Baustelle wurde für vier Tage geschlossen.

Arbeitssteg mit provisorischem Schutzgeländer an Schalungsplatte. Darunter befindet sich ein Ausleger mit Sicherheitsnetz.
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Warum ist das passiert?

Der Arbeiter arbeitete ohne angemessenen Schutz an einer Absturzkante:

  • Das Schutzgeländer gab nach.
  • Der Arbeiter trug keine Absturzsicherung.

Die Aufgabe konnte nicht mit einem Gerüst ausgeführt werden, da eine Wand im Weg war.

Die übliche Arbeitsweise wurde ohne angemessene Planung und Risikobewertung geändert:

  • Keine angemessene Vorbereitung von Arbeiten mit hohem Gefahrenpotential
  • Keine vorläufige Risikoanalyse; es wurde versäumt, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen
  • Keine Absprache vor Arbeitsbeginn
  • Keine Beaufsichtigung
  • (Erfahrene) Arbeiter unterschätzen Risiko

Der Arbeitsverantwortliche wurde nicht über die Abweichungen von der normalen Verfahrensweise informiert.

Defektes provisorisches Schutzgeländer an einer Absturzkante. Neben dem Schutzgeländer befand sich ein Gerüst.
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Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Wenn übliche Verfahren nicht eingehalten werden können oder sich der Arbeitsumfang ändert, sollten Sie entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, damit weiterhin sichere Arbeitsbedingungen gegeben sind.

Ohne schriftliche Verfahrensanweisungen sollten keine Arbeiten begonnen werden. Stellen Sie sicher, dass das Verfahren mit dem Arbeitsverantwortlichen abgesprochen und von allen Mitarbeitern verstanden wird.

Der Arbeitsverantwortliche sollte das Team jeden Morgen versammeln, um:

  • alle Teammitglieder über die für den Tag geplanten Arbeiten auf dem Laufenden zu halten.
  • dafür zu sorgen, dass sichere Arbeitsbedingungen gegeben sind.
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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?

Welche Risiken bestehen bei den heutigen Arbeiten in der Höhe? Welche Gefahren haben wir nicht bedacht?

Welche Schutzmaßnahmen haben wir ergriffen, um Stürze aus der Höhe oder herunterfallende Gegenstände zu verhindern? Was können wir noch verbessern?

Was sollten wir tun, wenn wir vom Plan/Verfahren abweichen müssen?

Was können wir noch aus diesem Vorfall lernen?

  • Was ist passiert?

    Drei Arbeiter waren dabei, eine Abstützung gegen Schalungsbretter zu montieren.

    Normalerweise wird diese Aufgabe von drei Personen ausgeführt, die dazu auf verschiedenen Ebenen des Gerüsts stehen. Dabei werden den Arbeitern von unten Eisenstangen gereicht, die diese dann befestigen.

    Anstatt ein Gerüst zu errichten, wurde diesmal vereinbart, die Arbeiten vom Arbeitssteg über der Schalungsplatte aus zu verrichten und die Stangen vom oberen Ende der Schalungsplatte nach unten zu reichen.

    Ein Arbeiter fiel dabei aus 4 m/13 ft Höhe vom Arbeitssteg auf den darunter liegenden Ausleger.

    Er brach sich das Handgelenkt und erlitt ein Schädeltrauma sowie eine Gesichtsfraktur.

    Die Baustelle wurde für vier Tage geschlossen.

    Arbeitssteg mit provisorischem Schutzgeländer an Schalungsplatte. Darunter befindet sich ein Ausleger mit Sicherheitsnetz.
  • Warum ist das passiert?

    Der Arbeiter arbeitete ohne angemessenen Schutz an einer Absturzkante:

    • Das Schutzgeländer gab nach.
    • Der Arbeiter trug keine Absturzsicherung.

    Die Aufgabe konnte nicht mit einem Gerüst ausgeführt werden, da eine Wand im Weg war.

    Die übliche Arbeitsweise wurde ohne angemessene Planung und Risikobewertung geändert:

    • Keine angemessene Vorbereitung von Arbeiten mit hohem Gefahrenpotential
    • Keine vorläufige Risikoanalyse; es wurde versäumt, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen
    • Keine Absprache vor Arbeitsbeginn
    • Keine Beaufsichtigung
    • (Erfahrene) Arbeiter unterschätzen Risiko

    Der Arbeitsverantwortliche wurde nicht über die Abweichungen von der normalen Verfahrensweise informiert.

    Defektes provisorisches Schutzgeländer an einer Absturzkante. Neben dem Schutzgeländer befand sich ein Gerüst.
  • Welche Lehren wurden daraus gezogen?

    Wenn übliche Verfahren nicht eingehalten werden können oder sich der Arbeitsumfang ändert, sollten Sie entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, damit weiterhin sichere Arbeitsbedingungen gegeben sind.

    Ohne schriftliche Verfahrensanweisungen sollten keine Arbeiten begonnen werden. Stellen Sie sicher, dass das Verfahren mit dem Arbeitsverantwortlichen abgesprochen und von allen Mitarbeitern verstanden wird.

    Der Arbeitsverantwortliche sollte das Team jeden Morgen versammeln, um:

    • alle Teammitglieder über die für den Tag geplanten Arbeiten auf dem Laufenden zu halten.
    • dafür zu sorgen, dass sichere Arbeitsbedingungen gegeben sind.
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  • Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

    Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?

    Welche Risiken bestehen bei den heutigen Arbeiten in der Höhe? Welche Gefahren haben wir nicht bedacht?

    Welche Schutzmaßnahmen haben wir ergriffen, um Stürze aus der Höhe oder herunterfallende Gegenstände zu verhindern? Was können wir noch verbessern?

    Was sollten wir tun, wenn wir vom Plan/Verfahren abweichen müssen?

    Was können wir noch aus diesem Vorfall lernen?

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Veröffentlicht am 16/08/21 295 Aufrufe

Ein 3-köpfiges Team war dabei, eine Abstützung gegen Schalungsbretter zu montieren, um die Wand eines Kontrollraums zu errichten. Ein Arbeiter fiel dabei aus 4 Meter Höhe vom Arbeitssteg auf den darunter liegenden Ausleger. Er brach sich das Handgelenk und erlitt ein Schädeltrauma.