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Handgelenkverletzung bei Bohrarbeiten in der Höhe

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Was ist passiert?

Schiffstechniker waren dabei, einen Tragrahmen für Spritzschutzvorhänge um einen Verdampfer im Maschinenraum zu installieren.

Ein Techniker führte auf einer für Arbeiten in der Höhe vorgesehenen Arbeitsbühne Bohrarbeiten durch.

Während des Bohrens verfing sich der Bohrer des Technikers in den Metallrohren des Tragrahmens.

Dies führte dazu, dass der Pistolenbohrer zurückschlug und sich im Uhrzeigersinn drehte.

Als sich der Bohrer drehte, wurde der Pistolengriff aus der rechten Hand des Ingenieurs herausgerissen.

Der Pistolenbohrer drehte sich weiter und stieß dann gegen sein rechtes Handgelenk, was zu Verletzungen führte.

Techniker bei Arbeiten in der Höhe auf einer Stehleiterplattform
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Warum ist das passiert?

Die Arbeiten wurden in der Höhe durchgeführt, was es dem Arbeiter erschwerte, das Loch in der richtigen Position zu bohren. Der Techniker musste in einer Position arbeiten, in der sich der Bohrer verhaken konnte.

Fehlende aktive Beaufsichtigung.

Die Aufgabe wurde nicht als „Arbeiten in der Höhe“ eingestuft:

  • Das Sicherheitsgespräch befasste sich nur mit möglichen Handverletzungen und Rutsch-/Stolpergefahren, nicht aber mit den Risiken bei der Arbeit mit angetriebenen Werkzeugen in der Höhe.
  • Wenn die Tätigkeit korrekt als „Arbeiten in der Höhe“ identifiziert worden wäre, hätten die Löcher bereits auf Deckebene vorgebohrt werden können.

Die Ausstellung eines Erlaubnisscheins und die Durchführung einer Risikobewertung wurden nicht als notwendig erachtet, da eine ähnliche Tätigkeit bereits zuvor ausgeführt worden war.

Die Techniker haben den erheblichen Höhenunterschied zwischen den beiden Arbeitsplätzen nicht als Risikofaktor erkannt.

Techniker verwendet Bohrmaschine bei Arbeiten in der Höhe
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Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Stellen Sie sicher, dass die richtigen Werkzeuge verwendet und unter den richtigen Bedingungen eingesetzt werden.

  • Auch wenn die richtigen Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, kann es bei nachteiligen Bedingungen trotzdem zu einem Zwischenfall kommen.

Stellen Sie sicher, dass an Stehleitern mit ausgewiesenen Arbeitsplattformen Handläufe und Sicherungsketten angebracht worden sind.

Tätigkeiten, bei denen Leitern, Arbeitsbühnen oder alternative Zugangslösungen erforderlich sind, sollten überprüft werden, um sicherzustellen, dass die korrekten Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen wurden.

Gehen Sie mit Änderungen richtig um, damit Routineaufgaben nicht zu einer Gefahr werden.

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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

Was verstehen Sie unter „Arbeiten in der Höhe“?

Denken Sie an eine Situation, in der das Arbeiten in der Höhe Ihre Tätigkeit erschwert hat. Was war anders und was ist passiert/könnte passieren?

Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeiten ausreichend beaufsichtigt werden? Falls nicht, was sollten Sie tun?

Was können Sie tun, wenn Sie nicht über den entsprechenden Erlaubnisschein oder die richtige Arbeitsrisikobewertung für Ihre Arbeiten verfügen.

  • Was ist passiert?

    Schiffstechniker waren dabei, einen Tragrahmen für Spritzschutzvorhänge um einen Verdampfer im Maschinenraum zu installieren.

    Ein Techniker führte auf einer für Arbeiten in der Höhe vorgesehenen Arbeitsbühne Bohrarbeiten durch.

    Während des Bohrens verfing sich der Bohrer des Technikers in den Metallrohren des Tragrahmens.

    Dies führte dazu, dass der Pistolenbohrer zurückschlug und sich im Uhrzeigersinn drehte.

    Als sich der Bohrer drehte, wurde der Pistolengriff aus der rechten Hand des Ingenieurs herausgerissen.

    Der Pistolenbohrer drehte sich weiter und stieß dann gegen sein rechtes Handgelenk, was zu Verletzungen führte.

    Techniker bei Arbeiten in der Höhe auf einer Stehleiterplattform
  • Warum ist das passiert?

    Die Arbeiten wurden in der Höhe durchgeführt, was es dem Arbeiter erschwerte, das Loch in der richtigen Position zu bohren. Der Techniker musste in einer Position arbeiten, in der sich der Bohrer verhaken konnte.

    Fehlende aktive Beaufsichtigung.

    Die Aufgabe wurde nicht als „Arbeiten in der Höhe“ eingestuft:

    • Das Sicherheitsgespräch befasste sich nur mit möglichen Handverletzungen und Rutsch-/Stolpergefahren, nicht aber mit den Risiken bei der Arbeit mit angetriebenen Werkzeugen in der Höhe.
    • Wenn die Tätigkeit korrekt als „Arbeiten in der Höhe“ identifiziert worden wäre, hätten die Löcher bereits auf Deckebene vorgebohrt werden können.

    Die Ausstellung eines Erlaubnisscheins und die Durchführung einer Risikobewertung wurden nicht als notwendig erachtet, da eine ähnliche Tätigkeit bereits zuvor ausgeführt worden war.

    Die Techniker haben den erheblichen Höhenunterschied zwischen den beiden Arbeitsplätzen nicht als Risikofaktor erkannt.

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    Stellen Sie sicher, dass die richtigen Werkzeuge verwendet und unter den richtigen Bedingungen eingesetzt werden.

    • Auch wenn die richtigen Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, kann es bei nachteiligen Bedingungen trotzdem zu einem Zwischenfall kommen.

    Stellen Sie sicher, dass an Stehleitern mit ausgewiesenen Arbeitsplattformen Handläufe und Sicherungsketten angebracht worden sind.

    Tätigkeiten, bei denen Leitern, Arbeitsbühnen oder alternative Zugangslösungen erforderlich sind, sollten überprüft werden, um sicherzustellen, dass die korrekten Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen wurden.

    Gehen Sie mit Änderungen richtig um, damit Routineaufgaben nicht zu einer Gefahr werden.

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    Denken Sie an eine Situation, in der das Arbeiten in der Höhe Ihre Tätigkeit erschwert hat. Was war anders und was ist passiert/könnte passieren?

    Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeiten ausreichend beaufsichtigt werden? Falls nicht, was sollten Sie tun?

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Veröffentlicht am 04/02/22 646 Aufrufe

Schiffstechniker waren dabei, einen Tragrahmen für Spritzschutzvorhänge in einem Maschinenraum zu installieren. Beim Bohren verfing sich die Bohrspitze des Pistolenbohrers eines Technikers, wodurch der Bohrer zurückschlug und gegen sein rechtes Handgelenk stieß, was zu Verletzungen führte