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Arbeiter erleidet Verbrennungen als loser Schutzleiter mit stromführender Sammelschiene in Kontakt kommt

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Was ist passiert?

Ein Mitarbeiter war dabei, an einem 440-V-Verteiler Elektroarbeiten durchzuführen.

Er befestigte lose Kabel im Verteiler mit Kabelbindern und fand dabei ein loses Erdkabel, das in sehr schlechtem Zustand war.

Er stellte aus 6-mm-Draht ein neues Erdkabel her.

Beim Versuch, das Erdkabel wieder anzuschließen, geriet das lose Ende des Kabels in Kontakt mit der 440-VAC-Sammelschiene.

Ein Kurzschluss zwischen der 440-VAC-Sammelschiene und dem Erdkabel verursachte einen Lichtbogenüberschlag.

Der Mitarbeiter informierten seinen Vorgesetzten über diesen Vorfall, wobei keine Personen- und Sachschäden gemeldet wurden.

Im Anschluss an diesen Vorfall meldete der Arbeiter, dass er sich Blasen an den Händen und Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht zugezogen hatte. Ihm wurden zwei Wochen lang leichtere Tätigkeiten zugewiesen.

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Warum ist das passiert?

Der Mitarbeiter hatte bei der Ausführung seiner Aufgabe, die er für leicht und unkompliziert hielt, absichtlich Sicherheitsbestimmungen ignoriert.

Die Herstellung eines neuen Erdkabels war nicht im ursprünglichen Arbeitsumfang enthalten. Diese Aufgabe war nicht mit dem Vorgesetzten abgesprochen und wurde ohne Risikobewertung und Erlaubnisschein durchgeführt.

Die Anschlüsse am Verteiler waren nicht fachgerecht isoliert (sie blieben unter Strom, wenn der Verteiler geöffnet wurde).

Eine allgemeine Sicherheitsbesprechung hatte stattgefunden. Das Risiko im Zusammenhang mit einem unbefugten Zugang zum Verteiler war jedoch nicht adäquat bewertet worden.

Die Einhaltung von Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit wurde nicht ordnungsmäß überwacht.

Der Vorfall wurde nicht ordnungsgemäß bzw. zeitnah gemeldet. Der verletzte Arbeiter konnte daher nicht sofort medizinisch versorgt werden.

Warnhinweis für elektrische Gefährdung
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Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Den Zugriff zu Verteilerkästen ist einzuschränken.

Vor der Durchführung elektrischer Arbeiten sollte eine elektrische Sicherheitsprüfung stattfinden.

Überprüfen sie vorhandene Risikobewertungen. Falls zusätzliche Gefährdungen festgestellt werden, sind entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen vorzusehen.

Sorgen Sie dafür, dass die Besatzung eine umfassende und aktualisierte Einweisung in Bezug auf die Meldung und Untersuchung von Vorfällen erhält.

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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

Welche Kontrollen an elektrischen Systemen führen Sie vor Arbeitsbeginn durch? Was müssen Sie sonst noch tun?

Woher wissen Sie, ob die Anlage freigeschaltet ist?

Was ist zu tun, wenn sich der Arbeitsumfang ändert, während Sie Elektroarbeiten durchführen?

Mussten Sie jemals andere Arbeiten ausführen, als ursprünglich geplant war? Aus welchem Grund?

Decken die Risikobewertungen alle von Ihnen ausgeführten Arbeiten ab? Was sollten Sie tun, wenn dies nicht der Fall ist?

  • Was ist passiert?

    Ein Mitarbeiter war dabei, an einem 440-V-Verteiler Elektroarbeiten durchzuführen.

    Er befestigte lose Kabel im Verteiler mit Kabelbindern und fand dabei ein loses Erdkabel, das in sehr schlechtem Zustand war.

    Er stellte aus 6-mm-Draht ein neues Erdkabel her.

    Beim Versuch, das Erdkabel wieder anzuschließen, geriet das lose Ende des Kabels in Kontakt mit der 440-VAC-Sammelschiene.

    Ein Kurzschluss zwischen der 440-VAC-Sammelschiene und dem Erdkabel verursachte einen Lichtbogenüberschlag.

    Der Mitarbeiter informierten seinen Vorgesetzten über diesen Vorfall, wobei keine Personen- und Sachschäden gemeldet wurden.

    Im Anschluss an diesen Vorfall meldete der Arbeiter, dass er sich Blasen an den Händen und Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht zugezogen hatte. Ihm wurden zwei Wochen lang leichtere Tätigkeiten zugewiesen.

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  • Warum ist das passiert?

    Der Mitarbeiter hatte bei der Ausführung seiner Aufgabe, die er für leicht und unkompliziert hielt, absichtlich Sicherheitsbestimmungen ignoriert.

    Die Herstellung eines neuen Erdkabels war nicht im ursprünglichen Arbeitsumfang enthalten. Diese Aufgabe war nicht mit dem Vorgesetzten abgesprochen und wurde ohne Risikobewertung und Erlaubnisschein durchgeführt.

    Die Anschlüsse am Verteiler waren nicht fachgerecht isoliert (sie blieben unter Strom, wenn der Verteiler geöffnet wurde).

    Eine allgemeine Sicherheitsbesprechung hatte stattgefunden. Das Risiko im Zusammenhang mit einem unbefugten Zugang zum Verteiler war jedoch nicht adäquat bewertet worden.

    Die Einhaltung von Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit wurde nicht ordnungsmäß überwacht.

    Der Vorfall wurde nicht ordnungsgemäß bzw. zeitnah gemeldet. Der verletzte Arbeiter konnte daher nicht sofort medizinisch versorgt werden.

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  • Welche Lehren wurden daraus gezogen?

    Den Zugriff zu Verteilerkästen ist einzuschränken.

    Vor der Durchführung elektrischer Arbeiten sollte eine elektrische Sicherheitsprüfung stattfinden.

    Überprüfen sie vorhandene Risikobewertungen. Falls zusätzliche Gefährdungen festgestellt werden, sind entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen vorzusehen.

    Sorgen Sie dafür, dass die Besatzung eine umfassende und aktualisierte Einweisung in Bezug auf die Meldung und Untersuchung von Vorfällen erhält.

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  • Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

    Welche Kontrollen an elektrischen Systemen führen Sie vor Arbeitsbeginn durch? Was müssen Sie sonst noch tun?

    Woher wissen Sie, ob die Anlage freigeschaltet ist?

    Was ist zu tun, wenn sich der Arbeitsumfang ändert, während Sie Elektroarbeiten durchführen?

    Mussten Sie jemals andere Arbeiten ausführen, als ursprünglich geplant war? Aus welchem Grund?

    Decken die Risikobewertungen alle von Ihnen ausgeführten Arbeiten ab? Was sollten Sie tun, wenn dies nicht der Fall ist?

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Veröffentlicht am 03/02/22 166 Aufrufe

Ein Besatzungsmitglied war dabei, an einem 440-V-Verteiler Elektroarbeiten durchzuführen, als ein loses Erdkabel mit einer stromführenden 440-V-Sammelschiene in Berührung kam und dadurch ein Lichtbogenüberschlag verursacht wurde. Der Arbeiter meldete, dass er sich Blasen an den Händen und Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht zugezogen hatte. Ihm wurden zwei Wochen lang leichtere Tätigkeiten zugewiesen.