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Ungeschulter Arbeiter steigt bei Reinigungsarbeiten ohne Arbeitserlaubnisschein in den Tank

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Was ist passiert?

Eine Tankstelle war aufgrund von Tankreinigungs- und Entgasungsarbeiten durch ein Dienstleistungsunternehmen geschlossen.

Ein Arbeiter stieg in den Tank, um ihn mit einem Abstreicher zu trocknen.

Er war jedoch für das Einsteigen in enge bzw. geschlossene Räume nicht geschult und besaß auch keinen Erlaubnisschein.

Das Dienstleistungsunternehmen hat die Betriebsgesellschaft nicht darüber informiert, dass der Arbeiter beabsichtigte, in den Tank einzusteigen.

Für den Arbeiter bestand dabei ein Absturz-, Erstickungs-, Vergiftungs- und Todesrisiko.

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Warum ist das passiert?

Mangelnde Kenntnis der Sicherheitsrichtlinien (Gefahrenabwehrplan, lebensrettende Regeln/Sofortmaßnahmen)

Das Dienstleistungsunternehmen erlaubte dem ungeschulten Bediener, in den Tank einzusteigen und darin zu arbeiten.

Der Dienstleister ignorierte die Empfehlung des Betreibers, „niemals in einen engen Raum einzusteigen, wenn es nicht absolut notwendig ist“, und hielt sich ebenfalls nicht an den Gefahrenabwehrplan.

Der Dienstleister hat den Betreiber nicht darüber informiert, dass ein Einstieg in den engen Raum geplant war.

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Welche Lehren wurden daraus gezogen?

Verwenden Sie Luftventilatoren zum Trocknen von Tanks. Dies muss systematisch vorbereitet werden.

Steigen Sie zur manuellen Trocknung nur dann in einen Tank, wenn Folgendes sichergestellt ist:

  • Die Genehmigung wurde über einen Gefahrenabwehrplan erteilt.
  • Eine vorherige Risikoanalyse hat stattgefunden.
  • Arbeitsanweisungen wurden gemeinsam validiert.

Stellen Sie nur dann einen Erlaubnisschein für den Einstieg in enge bzw. geschlossene Räume aus, wenn Folgendes sichergestellt ist:

  • Der Einstieg ist unbedingt erforderlich.
  • Vor dem Beginn der Arbeiten werden ein spezifischer Gefahrenabwehrplan und dazugehörige Anweisungen erstellt.

Ein Vertreter der Betriebsgesellschaft sollte die Erfüllung dieser Anforderungen beaufsichtigen.

Sollten sich die Arbeitsbedingungen oder das Verfahren ändern, müssen Sie die Risiken neu bewerten und einen neuen Gefahrenabwehrplan erstellen.

Erinnern Sie das Dienstleitungsunternehmen zu Beginn der Arbeiten daran, nur die im Gefahrenabwehrplan angegebenen Aufgaben auszuführen.

Sollten sich die Arbeitsbedingungen oder das Verfahren ändern, müssen Sie die Arbeiten einstellen und einen Vertreter des Betriebsunternehmen darüber in Kenntnis setzen.

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Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?

Ist bei Ihren heutigen Arbeiten ein Einstieg in einen engen bzw. geschlossenen Raum vorgesehen? Wenn ja, welche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten?

Wie würden Sie eingreifen, wenn Sie unsichere Arbeitsweisen beobachten?

Wie sollten Verstöße geahndet werden?

Was können wir sonst noch aus diesem Vorfall lernen?

  • Was ist passiert?

    Eine Tankstelle war aufgrund von Tankreinigungs- und Entgasungsarbeiten durch ein Dienstleistungsunternehmen geschlossen.

    Ein Arbeiter stieg in den Tank, um ihn mit einem Abstreicher zu trocknen.

    Er war jedoch für das Einsteigen in enge bzw. geschlossene Räume nicht geschult und besaß auch keinen Erlaubnisschein.

    Das Dienstleistungsunternehmen hat die Betriebsgesellschaft nicht darüber informiert, dass der Arbeiter beabsichtigte, in den Tank einzusteigen.

    Für den Arbeiter bestand dabei ein Absturz-, Erstickungs-, Vergiftungs- und Todesrisiko.

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  • Warum ist das passiert?

    Mangelnde Kenntnis der Sicherheitsrichtlinien (Gefahrenabwehrplan, lebensrettende Regeln/Sofortmaßnahmen)

    Das Dienstleistungsunternehmen erlaubte dem ungeschulten Bediener, in den Tank einzusteigen und darin zu arbeiten.

    Der Dienstleister ignorierte die Empfehlung des Betreibers, „niemals in einen engen Raum einzusteigen, wenn es nicht absolut notwendig ist“, und hielt sich ebenfalls nicht an den Gefahrenabwehrplan.

    Der Dienstleister hat den Betreiber nicht darüber informiert, dass ein Einstieg in den engen Raum geplant war.

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  • Welche Lehren wurden daraus gezogen?

    Verwenden Sie Luftventilatoren zum Trocknen von Tanks. Dies muss systematisch vorbereitet werden.

    Steigen Sie zur manuellen Trocknung nur dann in einen Tank, wenn Folgendes sichergestellt ist:

    • Die Genehmigung wurde über einen Gefahrenabwehrplan erteilt.
    • Eine vorherige Risikoanalyse hat stattgefunden.
    • Arbeitsanweisungen wurden gemeinsam validiert.

    Stellen Sie nur dann einen Erlaubnisschein für den Einstieg in enge bzw. geschlossene Räume aus, wenn Folgendes sichergestellt ist:

    • Der Einstieg ist unbedingt erforderlich.
    • Vor dem Beginn der Arbeiten werden ein spezifischer Gefahrenabwehrplan und dazugehörige Anweisungen erstellt.

    Ein Vertreter der Betriebsgesellschaft sollte die Erfüllung dieser Anforderungen beaufsichtigen.

    Sollten sich die Arbeitsbedingungen oder das Verfahren ändern, müssen Sie die Risiken neu bewerten und einen neuen Gefahrenabwehrplan erstellen.

    Erinnern Sie das Dienstleitungsunternehmen zu Beginn der Arbeiten daran, nur die im Gefahrenabwehrplan angegebenen Aufgaben auszuführen.

    Sollten sich die Arbeitsbedingungen oder das Verfahren ändern, müssen Sie die Arbeiten einstellen und einen Vertreter des Betriebsunternehmen darüber in Kenntnis setzen.

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  • Fragen Sie sich selbst oder Ihr Team

    Wie kann es bei uns zu solch einem Vorfall kommen?

    Ist bei Ihren heutigen Arbeiten ein Einstieg in einen engen bzw. geschlossenen Raum vorgesehen? Wenn ja, welche Schutzmaßnahmen wurden ergriffen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten?

    Wie würden Sie eingreifen, wenn Sie unsichere Arbeitsweisen beobachten?

    Wie sollten Verstöße geahndet werden?

    Was können wir sonst noch aus diesem Vorfall lernen?

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Veröffentlicht am 17/08/21 466 Aufrufe

Während Reinigungsarbeiten stieg ein Arbeiter in einen Kraftstofftank, um ihn mit einem Abzieher zu trocknen. Er war für diese Arbeit nicht geschult und besaß ebenfalls keinen Erlaubnisschein für das Einsteigen in enge bzw. geschlossene Räume.